Pflegeberatung

Pflegeberatung / Pflegekontrolle
nach §37 Abs. 3 SDB XI

Was
bedeutet das?

Pflegebedürftige, die zu Hause z.B. von Angehörigen ohne Inanspruchnahme eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach § 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Oftmals wird hierfür auch der Ausdruck „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ benutzt.

Dieser Beratungsbesuch findet beim Pflegebedürftigen zu Hause durch eine(n) Mitarbeiter*in eines örtlichen, ambulanten Pflegedienstes statt oder durch ein Unternehmen, das durch die Pflegekasse beauftragt wird.  Die Qualität der häuslichen Pflege soll dadurch sichergestellt und die Pflegepersonen unterstützt werden. Der Beratungsbesuch ist ab Pflegegrad 2 in bestimmten Abständen obligatorisch.
Diese Pflegeberatung ist für Sie als pflegebedürftiger Patient kostenlos und wird komplett von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

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