Aktuelle Informationen
Zuschüsse & Hilfsmittel
Nicht vergessen: Nicht genutze Entlastungsbeträge aus 2023 abrufen
Von Pflegegrad 1 an haben Sie einen Anspruch auf 125 € Entlastungsbetrag pro Monat. Das ist die finanzielle Unterstützung, die Ihnen zusteht. Wenn Sie den Betrag 2023 nicht vollständig ausgeschöpft haben, können Sie ihn noch bis zum 30.06.2024 abrufen – so bleibt Ihnen genügend Zeit, sich um alles Weitere zu kümmern. Der Entlastungsbetrag kann z.B. zur Finanzierung einer Betreuungskraft genutzt werden.
Die 24-Stunden-Pflege – Alternative zum Pflegeheim?
geDie 24-Stunden-Pflege ist ein Teil der häuslichen Betreuung, bei dem die Pflegekräfte beim Angehörigen einziehen und so dafür sorgen, dass er in seiner gewohnten Umgebung bleiben kann, auch wenn er nachts Hilfe benötigt.
Erkundigen Sie sich nach Ihrem Anspruch auf Leistungen. Das Pflegegeld wird häufig für die Finanzierung der 24-Stunden-Pflege verwendet. Bis zu 4000 Euro pro Jahr können zusätzlich als „außergewöhnliche Belastung“ absetzt werden.
FamilyCare hilft Ihnen, die richtige Pflegekraft für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zu finden.
Wir beraten Sie gerne, denn wir wissen, welche Punkte Beachtung finden müssen.
Seniorengerechtes Badezimmer
Ein altersgerechtes Badezimmer ermöglicht älteren oder mobilitätseingeschränkten Menschen, ihr Bad problemlos zu nutzen. Hierdurch entlastet es gleichzeitig die Angehörigen oder den Pflegedienst. Der Zugang zum Badezimmer wird durch die Entfernung von Hindernissen und die Reduzierung von Gefahrenzonen vereinfacht. Barrierefreiheit kann durch verschiedene Hilfsmittel und Umbaumaßnahmen erreicht werden, wie beispielsweise die Installierung einer ebenerdigen Dusche ohne Schwelle oder einer seniorengerechten Badewanne mit eingelassener Tür und erhöhter Sitzfläche. Auch die Anbringung einer Badewannentür in eine bestehende Badewanne kann als kostengünstige Alternative dienen.Es gibt verschiedene Optionen, um finanzielle Unterstützung für die altersgerechte Gestaltung des Bades zu erhalten. Wenn ein Pflegegrad vorliegt, können Sie im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro bei der Pflegekasse beantragen. Wichtig: Kostenvoranschläge einholen und diese VOR Beginn der Maßnahme einreichen. Alternativ können Privatpersonen bei der KfW-Bank auch ohne Pflegegrad einen Zuschuss von bis zu 6.250 Euro beantragen.
Wenn in einem Haushalt mehrere Personen pflegebedürftig sind, kann der Zuschuss bis zu 16.000 € betragen. Beispiel: Haben beide Partner einen Pflegegrad, besteht ein Anspruch auf insgesamt 8.000 € für Umbaumaßnahmen.
Mobilität im Alter
Elektromobile, Elektrorollstühle, Rollstühle, Rollatoren, Gehstöcke
Liegt ein Rezept vor, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Elektromobile und Elektrorollstühle, wenn diese nicht schneller als 6 km/h sind. Ebenso werden bei Rollstühlen und Rollatoren die Kosten für Standardmodelle von den Kassen übernommen.
Im Hilfsmittelverzeichnis sind zahlreiche Variationen von Gehstöcken aufgeführt. Diese werden durch die Krankenkasse finanziert, sofern ein ärztliches Rezept vorhanden ist.
Treppenlifte und Aufzüge
Diese ermöglichen es Senioren, weiterhin selbstständig in der eigenen Wohnung zu leben. Stufen können schnell zu einem Hindernis oder einer Gefahrenquelle werden. Mit Hilfe von Treppenliften und Aufzügen ist es jedoch möglich, Treppenläufe einfach, sicher und ohne Beschwerden zu bewältigen. Pflegebedürftige Menschen erhalten einen Zuschuss von 4.000 Euro von der Pflegekasse, um den Einbau zu finanzieren. Es gibt aber auch Möglichkeiten für Personen ohne Pflegegrad, Zuschüsse zu erhalten.
Die Entscheidung für ein spezifisches Liftmodell kann für viele Menschen eine schwere Wahl sein. Aus diesem Grund sollten sie sich unbedingt von einem Experten beraten lassen, damit sie über alle Finanzierungsoptionen Bescheid wissen und den Eigenanteil so gering wie möglich halten können.
Pflegehilfsmittel kostenlos erhalten
Von den Kosten für Verbrauchsprodukte werden bis zu 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet.
Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen
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